Barrierefreiheit von Webseiten und barrierefreie Online-Kommunikation
Das Problem
Grundsatz: Unternehmen, die ihre Online-Kommunikation nicht barrierefrei gestalten, verschenken Reichweite!
- Menschen mit Behinderungen stellen für viele Unternehmen, die ihre Produkte online bewerben oder verkaufen, eine nicht zu vernachlässigende Zielgruppe dar. Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wird das Einkaufen durch Online-Shopping oft erheblich erleichtert.
- Auf der anderen Seite weisen viele Webseiten Defizite in Bezug auf Barrierefreiheit auf, sodaß Menschen mit Behinderungen
Schwierigkeiten haben, diese zu besuchen. Besonders problematisch
gestaltet sich der Besuch von Webseiten für Menschen mit Sehbehinderungen.
Diesen Menschen wird durch die Verwendung grafischer Menüs ohne Textalternaitven, durch den
Einsatz von Frames oder Tabellenlayouts und durch viele andere Elemente der Besuch von
Webseiten oftmals erschwert oder gar unmöglich gemacht. Aber auch
Menschen mit anderen Behinderungen haben im Web oft Probleme. Menschen mit Fehlsichtigkeit können Texte mit bestimmten Farbkombinationen nicht wahrnehmen, gehörlose oder hochgradig schwerhörige Menschen können Audioinformationen nicht wahrnehmen, Menschen mit motorischen Behinderungen wird das Leben durch zu komplexe Menüs erschwert, Menschen mit kognitiven Behinderungen sind benachteiligt, wenn die
Texte der Webseite z.B. unnötig kompliziert formuliert sind, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Verwendung einfacher Sprache hilft übrigens nicht nur Menschen mit kognitiven Behinderungen, sondern auch Kindern, für die die Kriterien für barrierefreie Websites ebenfalls anzuwenden sind.
- Auch die übrige Kommunikation im Netz, insbesondere im B2C-Bereich, ist oftmals alles andere als barrierefrei. Newsletter im HTML-Format, die nicht den Standards für Barrierefreiheit entsprechen, oder nicht barrierefreie Supportforen, Chats und ähnliches sind nur zwei Beispiele von vielen für mangelnde Barrierefreiheit im Netz. So erreichen Unternehmen eine wichtige Zielgruppe mit ihren Online-Angeboten nicht.
- Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert die beteiligten Staaten in Artikel 9 und Artikel 21 auf, auch für privatrechtliche Institutionen wie Unternehmen, Vereine und private Organisationen Vorschriften zu schaffen, die die Barrierefreiheit ihrer Angebote garantieren. Dies gilt selbstverständlich auch für Webangebote und andere Informationsangebote.
Mein Angebot
- Ich analysiere Ihre Website dahingehend, inwieweit sie den
Richtlinien des hierfür maßgeblichen World-Wide-Web-Consortiums (W3C) zur
barrierefreien Gestaltung von Webseiten oder der Barrierefreien Informationstechnologie-Verordnung (BITV) des Bundes entspricht, und verbessere eventuelle
Schwachstellen.
- Bei Webseiten, die ich neu erstelle, lege ich besonderen Wert auf die
barrierefreie Ausgestaltung der Seiten. Dabei achte ich auch darauf, daß Websites mit neueren Technologien wie DAISY kompatibel sind
- Ich analysiere die gesamte Netzkommunikation Ihres Unternehmens von Newslettern über Foren, Blogs und Wikis bis hin zu Chats hinsichtlich Barrierefreiheit, mache Verbesserungsvorschläge und setze diese um.
- Ich lasse Ihre Webseiten oder Ihre Netzkommunikation von Menschen mit verschiedenen Behinderungen prüfen. Sie sind Experten und erkennen Defizite am besten.
Möchten Sie Ihre Webseite oder Ihre Online-Kommunikation barrierefrei umgestalten? Nehmen Sie
mit mir Kontakt auf. Ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.
last modified: 05/13/2010 by DeinWeb